ALPHATECH CONSULTING

Datenschutz.
Rechtssicher.
Zukunftssicher.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz und Informationssicherheit rechtssicher, effizient und praxisnah umzusetzen. Von der DSGVO-Beratung bis zur langfristigen Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Sie mit klaren Empfehlungen, verlässlicher Erreichbarkeit und einem Blick für die tatsächlichen Abläufe in Ihrem Unternehmen.

UNSER ANSATZ

Datenschutz und Informationssicherheit,
die im Unternehmensalltag funktionieren.

Wir verbinden rechtliche Anforderungen mit einem Verständnis für Prozesse, Technik und betriebliche Abläufe. So entstehen klare, nachvollziehbare und dauerhaft tragfähige Datenschutzstrukturen – ohne unnötige Bürokratie und ohne Projekte stärker als erforderlich auszubremsen.

Über 100 Unternehmen vertrauen auf unsere Expertise

Ihr Datenschutzbeauftragter sollte Sie entlasten.
Nicht zusätzlich beschäftigen.

Gute Datenschutzbetreuung zeigt sich nicht an der Anzahl erstellter Dokumente. Sie zeigt sich daran, ob Themen vorankommen, Ansprechpartner erreichbar sind und aus rechtlichen Anforderungen praktikable Lösungen entstehen. Wenn Sie Ihren bisherigen Datenschutzbeauftragten eher verwalten müssen, als durch ihn entlastet zu werden, lohnt sich ein Vergleich.

Gründe Warum Unternehmen ihren Datenschutzbeauftragten wechseln:

DSB meldet sich nur auf Nachfrage

Offene Themen werden erst bearbeitet, wenn Sie selbst nachhaken. Datenschutz wird damit zur zusätzlichen Organisationsaufgabe.

Unser Ansatz – Proaktiv statt reaktiv

Wir behalten offene Themen im Blick, setzen Impulse und sprechen Handlungsbedarf eigenständig an.

DSB antwortet langsam oder gar nicht

Rückmeldungen dauern zu lange und wichtige Entscheidungen bleiben liegen. Besonders bei dringenden Fragen wird das schnell zum Problem.

Unser Ansatz – Verlässlich erreichbar

Wir setzen auf kurze Kommunikationswege, schnelle Einordnung und klare Priorisierung dringender Themen.

DSB kommuniziert kompliziert

Lange Stellungnahmen und juristische Fachsprache lassen häufig offen, was konkret zu tun ist.

Unser Ansatz – Klar und verständlich

Wir übersetzen rechtliche Anforderungen in verständliche Empfehlungen und konkrete nächste Schritte.

DSB sieht hauptsächlich Probleme

Risiken werden benannt, aber konkrete Alternativen oder praktikable Lösungswege fehlen.

Unser Ansatz – Lösungen statt Verbote

Wir zeigen Risiken transparent auf und suchen anschließend nach einem rechtssicheren Weg zur Umsetzung.

DSB versteht Technik oder Prozesse nicht

Empfehlungen funktionieren in der Theorie, passen aber nicht zu den tatsächlichen Systemen und Abläufen im Unternehmen.

Unser Ansatz – Praxis trifft Fachwissen

Wir verbinden Datenschutz mit technischem Verständnis und einem Blick für Ihre betrieblichen Prozesse.

Fortschritt bleibt unklar

Es fehlt der Überblick darüber, was erledigt ist, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen noch offen sind.

Unser Ansatz – Transparenz schaffen

Wir strukturieren, priorisieren und verfolgen offene Themen, damit der aktuelle Stand jederzeit nachvollziehbar bleibt.

DAS BIETEN WIR IHNEN

Wir machen Datenschutz verständlich und
umsetzbar
– von der ersten Bestandsaufnahme
bis zur laufenden Betreuung.

Gute Datenschutzberatung beschränkt sich nicht auf Vorlagen und Hinweise. Sie schafft Orientierung, setzt Prioritäten und begleitet die Umsetzung. Unser Anspruch ist eine Beratung, die rechtlich sauber, technisch nachvollziehbar und für Ihre Organisation praktikabel ist.

Ganzheitlicher Ansatz

Datenschutz, Informationssicherheit und Unternehmensprozesse werden gemeinsam betrachtet.

Praxisnahe Lösungen

Empfehlungen werden an Ihre tatsächlichen Abläufe, Systeme und Verantwortlichkeiten angepasst.

Branchenübergreifende Erfahrung

Wir betreuen Unternehmen mit unterschiedlichen Datenarten, Prozessen und regulatorischen Anforderungen.

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechpartner, nachvollziehbare Kommunikation und ein klarer Blick auf offene Themen.

UNSERE KERNLEISTUNGEN

Datenschutz & Informationssicherheit

Externer Datenschutzbeauftragter

Übernahme der gesetzlichen DSB-Funktion

Proaktive Prüfung offener Datenschutzthemen

Begleitung von Datenschutzvorfällen und Anfragen

Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden

Laufende Beratung

Datenschutzberatung & DSGVO

DSGVO-Bestandsaufnahme und Audit

Verzeichnisse, Richtlinien und Datenschutzkonzepte

Auftragsverarbeitung und Dienstleisterprüfung

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Schulungen und Sensibilisierung

IT- & Informationssicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen

Risiko- und Schutzbedarfsanalysen

Berechtigungs- und Zugriffskonzepte

Cloud-, SaaS- und IT-Dienstleisterprüfung

Vorbereitung auf Kunden- und Lieferantenaudits

TYPISCHE AUSGANGSSITUATIONEN

Datenschutz wird meist dann konkret, wenn
etwas verändert wird oder bereits etwas fehlt.

DSGVO wurde bisher kaum umgesetzt

Das Unternehmen ist gewachsen oder neu gegründet, aber Datenschutz wurde bisher nur punktuell berücksichtigt. Wir schaffen eine strukturierte Ausgangsbasis und einen realistischen Maßnahmenplan.

Ein Datenschutzbeauftragter wird benötigt

Wir prüfen die Benennungspflicht und können die externe DSB-Funktion inklusive laufender Betreuung übernehmen.

Der bisherige DSB passt nicht mehr

Fehlende Erreichbarkeit, wenig Initiative oder zu theoretische Beratung können ein sinnvoller Anlass für einen strukturierten DSB-Wechsel sein.

Eine Datenschutzverletzung ist passiert

Wir helfen bei Bewertung, Dokumentation, Risikoeinschätzung und der Frage, ob eine Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlich ist.

Ein Kunde prüft Ihren Datenschutz

Ausschreibungen und Kundenprüfungen erfordern nachvollziehbare Unterlagen zu Datenschutz und Informationssicherheit. Wir bereiten diese strukturiert vor.

Neue Software, KI oder Cloud

Wir prüfen Rollen, Datenflüsse, Dienstleister, Drittlandtransfers, Einwilligungen und Sicherheitsanforderungen vor Einführung oder Rollout.

Mitgliedschaften & Auszeichnungen

Wir prüfen Ihre konkrete Situation

Wann benötigt ein Unternehmen
einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG besteht für nichtöffentliche Stellen grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Daneben kann die Pflicht unabhängig von dieser Zahl entstehen – etwa bei bestimmten Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung oder nach Art. 37 DSGVO bei regelmäßiger und systematischer Überwachung oder der umfangreichen Verarbeitung besonders schützenswerter Daten. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und geben Ihnen eine nachvollziehbare Einschätzung.

So starten wir gemeinsam:

Kennenlernen & Situation einordnen

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen aktuell steht: Benennungspflicht, bestehende Dokumentation, akute Fragestellungen, laufende Projekte und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Themen tatsächlich relevant sind.

Bestandsaufnahme & Priorisierung

Wir prüfen die vorhandenen Datenschutzstrukturen, Prozesse und Unterlagen und identifizieren Lücken sowie Risiken. Anschließend erhalten Sie eine klare Priorisierung: Was ist dringend, was ist wichtig und welche Themen können strukturiert nachgelagert werden?

Umsetzung & laufende Betreuung

Wir begleiten die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit Ihren Ansprechpartnern und bleiben auf Wunsch dauerhaft an Ihrer Seite. Als externer Datenschutzbeauftragter verfolgen wir offene Themen, begleiten Veränderungen und unterstützen bei neuen Projekten, Anfragen und Vorfällen.

Akute Datenschutzfrage oder Interesse
an einem DSB-Wechsel?

Wir ordnen Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

BRANCHENERFAHRUNG

Datenschutz ist branchenübergreifend

Personenbezogene Daten entstehen in nahezu jedem Unternehmen – die Risiken und Prozesse unterscheiden sich jedoch erheblich. Deshalb betrachten wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die Besonderheiten Ihrer Branche, Ihrer IT-Landschaft und Ihrer Geschäftsabläufe.

Immobilien & Hausverwaltung

Mieter-, Eigentümer- und Interessentendaten, Dienstleister, Videoüberwachung und umfangreiche Vertrags- und Kommunikationsprozesse.

IT-Dienstleister & Softwareunternehmen

Cloud-Dienste, SaaS, Auftragsverarbeitung, internationale Anbieter, technische Sicherheitsmaßnahmen und Anforderungen von Unternehmenskunden.

Gesundheit & Pflege

Arztpraxen und Pflegedienste verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten und benötigen klare technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

Maschinenbau, Produktion & Automotive

Mitarbeiterdaten, Lieferketten, internationale Dienstleister, vernetzte Systeme und steigende Anforderungen von Kunden an Datenschutz und Informationssicherheit.

Personalvermittlung & Agenturen

Bewerber-, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Marketing-Tools, CRM-Systeme, externe Plattformen und vielfältige digitale Dienstleister.

Banken & Versicherungen

Umfangreiche personenbezogene Daten, sensible Vertrags- und Finanzinformationen sowie erhöhte regulatorische und organisatorische Anforderungen.

Proaktiv beraten.
Verständlich erklären.
Praktisch umsetzen.

Datenschutzberatung sollte nicht erst beginnen, wenn ein Problem entstanden ist. Wir möchten Risiken frühzeitig erkennen, Entscheidungen nachvollziehbar machen und gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen entwickeln. Das gilt für alltägliche Fragen genauso wie für neue Software, KI-Anwendungen, Cloud-Dienste, Kundenanforderungen oder Datenschutzvorfälle.

IM VERGLEICH

Klassische Datenschutzberatung
und AlphaTech Consulting

Klassische Beratung

Datenschutzberatung wird häufig stark dokumenten- oder einzelfallorientiert erbracht. Fragen werden beantwortet, Vorlagen bereitgestellt und Risiken benannt. Die eigentliche Koordination und Umsetzung verbleibt jedoch vielfach im Unternehmen.

Typische Schwierigkeiten können sein:

  • Beratung erfolgt überwiegend auf Nachfrage.
  • Antworten sind rechtlich korrekt, aber schwer in die Praxis zu übertragen.
  • Projekte werden vor allem unter Risikogesichtspunkten betrachtet.
  • Technische und operative Abläufe werden nur begrenzt einbezogen.
  • Vorlagen ersetzen teilweise eine konkrete Umsetzungsbegleitung.
  • Der Gesamtfortschritt bleibt für die Geschäftsführung schwer nachvollziehbar.

AlphaTech Consulting

Wir verstehen Datenschutz als laufende Organisationsaufgabe. Rechtliche Anforderungen, technische Rahmenbedingungen und betriebliche Prozesse müssen zusammenpassen.

Unser Arbeitsansatz:

  • Wir sprechen relevante Themen aktiv an.
  • Wir erklären Anforderungen in verständlicher Sprache.
  • Wir berücksichtigen Technik, Prozesse und Verantwortlichkeiten.
  • Wir suchen rechtssichere Lösungen statt pauschaler Verbote.
  • Wir begleiten die konkrete Umsetzung und nicht nur die Dokumentation.
  • Wir schaffen Transparenz über Status, Prioritäten und offene Maßnahmen.

Unser Ziel ist nicht möglichst viel Datenschutzbürokratie, sondern eine
belastbare Datenschutzorganisation, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Aktuelle Neuigkeiten & Informationen

Häufig gestellte Fragen

Für nichtöffentliche Stellen besteht nach § 38 BDSG grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darüber hinaus kann eine Pflicht unabhängig von dieser Anzahl bestehen, etwa bei bestimmten Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, oder nach Art. 37 DSGVO bei umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung sowie bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Ob eine Pflicht besteht, sollte anhand der konkreten Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann für Unternehmen sinnvoll sein, die die gesetzliche Benennungspflicht erfüllen, intern keine geeignete unabhängige Funktion aufbauen möchten oder bewusst auf externe Fachkompetenz zurückgreifen wollen. Besonders relevant ist das Modell für mittelständische Unternehmen, IT-Dienstleister, Immobilienunternehmen, Agenturen, Gesundheitseinrichtungen, produzierende Unternehmen, Personalvermittlungen sowie Banken und Versicherungen.

Ein Wechsel lässt sich in der Regel strukturiert vorbereiten. Zunächst werden bestehende Verträge, Zuständigkeiten und Dokumentationen geprüft. Anschließend kann die bisherige Benennung beendet und die neue Benennung organisatorisch sowie gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde umgesetzt werden. Wichtig ist vor allem eine saubere Übergabe, damit laufende Themen, Fristen und offene Maßnahmen nicht verloren gehen.

Zunächst muss der Vorfall gesichert, dokumentiert und bewertet werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Sofern die Voraussetzungen einer Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO erfüllt sind, ist die zuständige Aufsichtsbehörde grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Je nach Risiko kann zusätzlich eine Benachrichtigung betroffener Personen erforderlich sein.

Wir unterstützen bei der Einordnung, Koordination und rechtssicheren Beantwortung von Auskunfts-, Löschungs- und weiteren Betroffenenrechten. Das kann beispielsweise Anfragen von ehemaligen oder gekündigten Mitarbeitern, abgelehnten Bewerbern, Kunden oder sonstigen betroffenen Personen betreffen. Dabei prüfen wir Umfang, Fristen, Identitätsfragen, mögliche Einschränkungen und die erforderliche Dokumentation.

Ja. Wir prüfen unter anderem Rollen und Verantwortlichkeiten, Auftragsverarbeitung, Datenarten, Speicherorte, Drittlandtransfers, Lösch- und Berechtigungskonzepte, technische und organisatorische Maßnahmen sowie mögliche Risiken für betroffene Personen. Unser Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage für einen möglichst rechtssicheren Einsatz.

Gerade bei Ausschreibungen und größeren Auftraggebern werden Datenschutz- und Informationssicherheitsnachweise zunehmend systematisch abgefragt. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Prüfung relevanter Dokumente, der Beantwortung von Fragebögen, der Einordnung von TOMs und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sowie bei der Vorbereitung auf Audits. Fehlende Unterlagen und Maßnahmen können so strukturiert identifiziert und nachgearbeitet werden.

Ja. Gerade bei neu gegründeten Unternehmen oder bestehenden Unternehmen, bei denen Datenschutz bislang nur punktuell umgesetzt wurde, beginnen wir mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Daraus entwickeln wir eine priorisierte Roadmap, damit nicht wahllos Dokumente erstellt werden, sondern zunächst die tatsächlich relevanten Risiken, Prozesse und Pflichten bearbeitet werden.