
Datenschutz.
Rechtssicher.
Zukunftssicher.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz und Informationssicherheit rechtssicher, effizient und praxisnah umzusetzen. Von der DSGVO-Beratung bis zur langfristigen Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Sie mit klaren Empfehlungen, verlässlicher Erreichbarkeit und einem Blick für die tatsächlichen Abläufe in Ihrem Unternehmen.
UNSER ANSATZ
Datenschutz und Informationssicherheit,
die im Unternehmensalltag funktionieren.
Wir verbinden rechtliche Anforderungen mit einem Verständnis für Prozesse, Technik und betriebliche Abläufe. So entstehen klare, nachvollziehbare und dauerhaft tragfähige Datenschutzstrukturen – ohne unnötige Bürokratie und ohne Projekte stärker als erforderlich auszubremsen.
Über 100 Unternehmen vertrauen auf unsere Expertise





















Ihr Datenschutzbeauftragter sollte Sie entlasten.
Nicht zusätzlich beschäftigen.
Gute Datenschutzbetreuung zeigt sich nicht an der Anzahl erstellter Dokumente. Sie zeigt sich daran, ob Themen vorankommen, Ansprechpartner erreichbar sind und aus rechtlichen Anforderungen praktikable Lösungen entstehen. Wenn Sie Ihren bisherigen Datenschutzbeauftragten eher verwalten müssen, als durch ihn entlastet zu werden, lohnt sich ein Vergleich.
Gründe Warum Unternehmen ihren Datenschutzbeauftragten wechseln:
DSB meldet sich nur auf Nachfrage
Offene Themen werden erst bearbeitet, wenn Sie selbst nachhaken. Datenschutz wird damit zur zusätzlichen Organisationsaufgabe.

Unser Ansatz – Proaktiv statt reaktiv
Wir behalten offene Themen im Blick, setzen Impulse und sprechen Handlungsbedarf eigenständig an.
DSB antwortet langsam oder gar nicht
Rückmeldungen dauern zu lange und wichtige Entscheidungen bleiben liegen. Besonders bei dringenden Fragen wird das schnell zum Problem.

Unser Ansatz – Verlässlich erreichbar
Wir setzen auf kurze Kommunikationswege, schnelle Einordnung und klare Priorisierung dringender Themen.
DSB kommuniziert kompliziert
Lange Stellungnahmen und juristische Fachsprache lassen häufig offen, was konkret zu tun ist.

Unser Ansatz – Klar und verständlich
Wir übersetzen rechtliche Anforderungen in verständliche Empfehlungen und konkrete nächste Schritte.
DSB sieht hauptsächlich Probleme
Risiken werden benannt, aber konkrete Alternativen oder praktikable Lösungswege fehlen.

Unser Ansatz – Lösungen statt Verbote
Wir zeigen Risiken transparent auf und suchen anschließend nach einem rechtssicheren Weg zur Umsetzung.
DSB versteht Technik oder Prozesse nicht
Empfehlungen funktionieren in der Theorie, passen aber nicht zu den tatsächlichen Systemen und Abläufen im Unternehmen.

Unser Ansatz – Praxis trifft Fachwissen
Wir verbinden Datenschutz mit technischem Verständnis und einem Blick für Ihre betrieblichen Prozesse.
Fortschritt bleibt unklar
Es fehlt der Überblick darüber, was erledigt ist, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen noch offen sind.

Unser Ansatz – Transparenz schaffen
Wir strukturieren, priorisieren und verfolgen offene Themen, damit der aktuelle Stand jederzeit nachvollziehbar bleibt.

DAS BIETEN WIR IHNEN
Wir machen Datenschutz verständlich und
umsetzbar – von der ersten Bestandsaufnahme
bis zur laufenden Betreuung.
Gute Datenschutzberatung beschränkt sich nicht auf Vorlagen und Hinweise. Sie schafft Orientierung, setzt Prioritäten und begleitet die Umsetzung. Unser Anspruch ist eine Beratung, die rechtlich sauber, technisch nachvollziehbar und für Ihre Organisation praktikabel ist.




UNSERE KERNLEISTUNGEN
Datenschutz & Informationssicherheit

Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzberatung & DSGVO

IT- & Informationssicherheit
TYPISCHE AUSGANGSSITUATIONEN
Datenschutz wird meist dann konkret, wenn
etwas verändert wird oder bereits etwas fehlt.
Mitgliedschaften & Auszeichnungen






Wir prüfen Ihre konkrete Situation
Wann benötigt ein Unternehmen
einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG besteht für nichtöffentliche Stellen grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Daneben kann die Pflicht unabhängig von dieser Zahl entstehen – etwa bei bestimmten Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung oder nach Art. 37 DSGVO bei regelmäßiger und systematischer Überwachung oder der umfangreichen Verarbeitung besonders schützenswerter Daten. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und geben Ihnen eine nachvollziehbare Einschätzung.
Kennenlernen & Situation einordnen
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen aktuell steht: Benennungspflicht, bestehende Dokumentation, akute Fragestellungen, laufende Projekte und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Themen tatsächlich relevant sind.


Bestandsaufnahme & Priorisierung
Wir prüfen die vorhandenen Datenschutzstrukturen, Prozesse und Unterlagen und identifizieren Lücken sowie Risiken. Anschließend erhalten Sie eine klare Priorisierung: Was ist dringend, was ist wichtig und welche Themen können strukturiert nachgelagert werden?
Umsetzung & laufende Betreuung
Wir begleiten die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit Ihren Ansprechpartnern und bleiben auf Wunsch dauerhaft an Ihrer Seite. Als externer Datenschutzbeauftragter verfolgen wir offene Themen, begleiten Veränderungen und unterstützen bei neuen Projekten, Anfragen und Vorfällen.

Akute Datenschutzfrage oder Interesse
an einem DSB-Wechsel?
Wir ordnen Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
BRANCHENERFAHRUNG
Datenschutz ist branchenübergreifend
Personenbezogene Daten entstehen in nahezu jedem Unternehmen – die Risiken und Prozesse unterscheiden sich jedoch erheblich. Deshalb betrachten wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die Besonderheiten Ihrer Branche, Ihrer IT-Landschaft und Ihrer Geschäftsabläufe.
Immobilien & Hausverwaltung
Mieter-, Eigentümer- und Interessentendaten, Dienstleister, Videoüberwachung und umfangreiche Vertrags- und Kommunikationsprozesse.
IT-Dienstleister & Softwareunternehmen
Cloud-Dienste, SaaS, Auftragsverarbeitung, internationale Anbieter, technische Sicherheitsmaßnahmen und Anforderungen von Unternehmenskunden.
Gesundheit & Pflege
Arztpraxen und Pflegedienste verarbeiten besonders schützenswerte Gesundheitsdaten und benötigen klare technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Maschinenbau, Produktion & Automotive
Mitarbeiterdaten, Lieferketten, internationale Dienstleister, vernetzte Systeme und steigende Anforderungen von Kunden an Datenschutz und Informationssicherheit.
Personalvermittlung & Agenturen
Bewerber-, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Marketing-Tools, CRM-Systeme, externe Plattformen und vielfältige digitale Dienstleister.
Banken & Versicherungen
Umfangreiche personenbezogene Daten, sensible Vertrags- und Finanzinformationen sowie erhöhte regulatorische und organisatorische Anforderungen.
Proaktiv beraten.
Verständlich erklären.
Praktisch umsetzen.
Datenschutzberatung sollte nicht erst beginnen, wenn ein Problem entstanden ist. Wir möchten Risiken frühzeitig erkennen, Entscheidungen nachvollziehbar machen und gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen entwickeln. Das gilt für alltägliche Fragen genauso wie für neue Software, KI-Anwendungen, Cloud-Dienste, Kundenanforderungen oder Datenschutzvorfälle.
IM VERGLEICH
Klassische Datenschutzberatung
und AlphaTech Consulting
Klassische Beratung
Datenschutzberatung wird häufig stark dokumenten- oder einzelfallorientiert erbracht. Fragen werden beantwortet, Vorlagen bereitgestellt und Risiken benannt. Die eigentliche Koordination und Umsetzung verbleibt jedoch vielfach im Unternehmen.
Typische Schwierigkeiten können sein:
- Beratung erfolgt überwiegend auf Nachfrage.
- Antworten sind rechtlich korrekt, aber schwer in die Praxis zu übertragen.
- Projekte werden vor allem unter Risikogesichtspunkten betrachtet.
- Technische und operative Abläufe werden nur begrenzt einbezogen.
- Vorlagen ersetzen teilweise eine konkrete Umsetzungsbegleitung.
- Der Gesamtfortschritt bleibt für die Geschäftsführung schwer nachvollziehbar.
AlphaTech Consulting
Wir verstehen Datenschutz als laufende Organisationsaufgabe. Rechtliche Anforderungen, technische Rahmenbedingungen und betriebliche Prozesse müssen zusammenpassen.
Unser Arbeitsansatz:
- Wir sprechen relevante Themen aktiv an.
- Wir erklären Anforderungen in verständlicher Sprache.
- Wir berücksichtigen Technik, Prozesse und Verantwortlichkeiten.
- Wir suchen rechtssichere Lösungen statt pauschaler Verbote.
- Wir begleiten die konkrete Umsetzung und nicht nur die Dokumentation.
- Wir schaffen Transparenz über Status, Prioritäten und offene Maßnahmen.
Unser Ziel ist nicht möglichst viel Datenschutzbürokratie, sondern eine
belastbare Datenschutzorganisation, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Aktuelle Neuigkeiten & Informationen
Datenschutz Personaldienstleister: Welche DSGVO-Vorgaben zu beachten sind
Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Website
Datenschutz Audit – Prüfen Sie die Einhaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
Datenschutz Arztpraxis: Das müssen Sie in Ihrer Praxis beachten
Datenschutzbeauftragter Agentur – Praxistipps für die Umsetzung der DSGVO
Verstoß gegen Datenschutz (Datenschutzverstoß): Was ist zu tun?
Kosten Datenschutzbeauftragter: Damit sollten Sie rechnen
Hinweisgeberschutz Datenschutz: Aktuelle Infos zur Umsetzung mit DSGVO-Praxistipps
Verantwortung Datenschutz Agentur
DDG und TDDDG: Neue Regelungen für Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner
Datenschutz Bewerbungen: Das müssen Unternehmen beachten
Datenschutz Arbeitnehmerüberlassung: Das gilt es für Zeitarbeitsfirmen datenschutzrechtlich zu beachten
Häufig gestellte Fragen
Für nichtöffentliche Stellen besteht nach § 38 BDSG grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darüber hinaus kann eine Pflicht unabhängig von dieser Anzahl bestehen, etwa bei bestimmten Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, oder nach Art. 37 DSGVO bei umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung sowie bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Ob eine Pflicht besteht, sollte anhand der konkreten Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann für Unternehmen sinnvoll sein, die die gesetzliche Benennungspflicht erfüllen, intern keine geeignete unabhängige Funktion aufbauen möchten oder bewusst auf externe Fachkompetenz zurückgreifen wollen. Besonders relevant ist das Modell für mittelständische Unternehmen, IT-Dienstleister, Immobilienunternehmen, Agenturen, Gesundheitseinrichtungen, produzierende Unternehmen, Personalvermittlungen sowie Banken und Versicherungen.
Ein Wechsel lässt sich in der Regel strukturiert vorbereiten. Zunächst werden bestehende Verträge, Zuständigkeiten und Dokumentationen geprüft. Anschließend kann die bisherige Benennung beendet und die neue Benennung organisatorisch sowie gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde umgesetzt werden. Wichtig ist vor allem eine saubere Übergabe, damit laufende Themen, Fristen und offene Maßnahmen nicht verloren gehen.
Zunächst muss der Vorfall gesichert, dokumentiert und bewertet werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Sofern die Voraussetzungen einer Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO erfüllt sind, ist die zuständige Aufsichtsbehörde grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Je nach Risiko kann zusätzlich eine Benachrichtigung betroffener Personen erforderlich sein.
Wir unterstützen bei der Einordnung, Koordination und rechtssicheren Beantwortung von Auskunfts-, Löschungs- und weiteren Betroffenenrechten. Das kann beispielsweise Anfragen von ehemaligen oder gekündigten Mitarbeitern, abgelehnten Bewerbern, Kunden oder sonstigen betroffenen Personen betreffen. Dabei prüfen wir Umfang, Fristen, Identitätsfragen, mögliche Einschränkungen und die erforderliche Dokumentation.
Ja. Wir prüfen unter anderem Rollen und Verantwortlichkeiten, Auftragsverarbeitung, Datenarten, Speicherorte, Drittlandtransfers, Lösch- und Berechtigungskonzepte, technische und organisatorische Maßnahmen sowie mögliche Risiken für betroffene Personen. Unser Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage für einen möglichst rechtssicheren Einsatz.
Gerade bei Ausschreibungen und größeren Auftraggebern werden Datenschutz- und Informationssicherheitsnachweise zunehmend systematisch abgefragt. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Prüfung relevanter Dokumente, der Beantwortung von Fragebögen, der Einordnung von TOMs und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sowie bei der Vorbereitung auf Audits. Fehlende Unterlagen und Maßnahmen können so strukturiert identifiziert und nachgearbeitet werden.
Ja. Gerade bei neu gegründeten Unternehmen oder bestehenden Unternehmen, bei denen Datenschutz bislang nur punktuell umgesetzt wurde, beginnen wir mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Daraus entwickeln wir eine priorisierte Roadmap, damit nicht wahllos Dokumente erstellt werden, sondern zunächst die tatsächlich relevanten Risiken, Prozesse und Pflichten bearbeitet werden.










