Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz
verantwortlich
steuern.

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen der DSGVO und des BDSG strukturiert in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wir beraten Geschäftsführung und Fachbereiche, begleiten die Umsetzung und behalten offene Datenschutzthemen dauerhaft im Blick. So entsteht ein belastbares Datenschutzmanagement, das zu Ihrer Organisation passt.

EIN ANSPRECHPARTNER. DAUERHAFT AN IHRER SEITE.

Mehr als eine
gesetzliche
Funktion.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein unabhängiger Fachexperte, der die gesetzlich vorgesehene Funktion des Datenschutzbeauftragten auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags übernimmt.

Anders als ein interner Datenschutzbeauftragter ist er nicht zugleich mit anderen betrieblichen Aufgaben im Unternehmen befasst. Dadurch kann die Datenschutzorganisation mit einer neutralen Perspektive begleitet werden.

Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Dokumente zu produzieren. Wir möchten dafür sorgen, dass Datenschutzanforderungen verstanden, priorisiert und im Unternehmen tatsächlich umgesetzt werden.

Unabhängig

Objektive Beratung ohne operative Interessenkonflikte.

Erreichbar

Klare Ansprechpartner für Geschäftsführung und Mitarbeitende.

Rechtlich fundiert

Datenschutzrechtliche Anforderungen werden fachlich eingeordnet und dokumentiert.

Praxisorientiert

Empfehlungen berücksichtigen Prozesse, Technik und Unternehmensziele.

WAS WIR FÜR SIE ÜBERNEHMEN

Datenschutzbetreuung
von der gesetzlichen Funktion
bis zur Umsetzung.

01

DSB-Funktion

Übernahme der gesetzlichen Funktion und Kommunikation der Kontaktdaten gegenüber der Aufsichtsbehörde.

02

Juristische Einordnung

Datenschutzrechtliche Beratung durch erfahrene Fachleute mit juristischem Verständnis.

03

Technisches Verständnis

Einordnung technischer und organisatorischer Maßnahmen gemeinsam mit IT-Verantwortlichen.

04

Dokumentation

Unterstützung bei Pflichtdokumenten, Verzeichnissen, Richtlinien und Nachweisen.

05

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechpartner, die Ihre Organisation und die laufenden Themen kennen.

06

Schnelle Hilfe bei Vorfällen

Bei Datenschutzverletzungen unterstützen wir kurzfristig bei Bewertung, Dokumentation und nächsten Schritten.

WARUM DATENSCHUTZ WICKTIG IST

Datenschutz ist längst mehr
als eine gesetzliche Pflicht.

Ein wirksamer Datenschutz stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden, ist häufig Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen und wird zunehmend bei Ausschreibungen und Kundenprüfungen gefordert. Gleichzeitig hilft er, Risiken zu minimieren – insbesondere bei Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen.

Compliance

Rechtssicher handeln

Vertrauen

Kunden & Partner stärken

Geschäftsfähigkeit

Zugang zu neuen Märkten

Sie möchten einen externen Datenschutzbeauftragten
benennen oder Ihre bestehende Betreuung prüfen?

In einem kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein und klären, welcher Betreuungsumfang zu Ihrem Unternehmen passt. Auch bei einem anstehenden DSB-Wechsel oder einer akuten Datenschutzfrage können Sie sich direkt an uns wenden.

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die Benennung ist unter anderem erforderlich, wenn…

Die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen erfordert. (Art. 37 DSGVO)

Die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht. (Art. 37 DSGVO)

Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen. (§ 38 BDSG)

Bestimmte personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden oder eine Verarbeitung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung erfolgt. (§ 38 BDSG)

BENNUNGSPFLICHT AB

Personen

Die 20-Personen-Grenze ist daher nicht das einzige Kriterium. Entscheidend sind die tatsächlichen Verarbeitungstätigkeiten Ihres Unternehmens.
Wir prüfen auf Wunsch Ihre konkrete Situation und geben Ihnen eine nachvollziehbare Einschätzung.
SCHRITT FÜR SCHRITT AN IHRER SEITE

Der Prozess von der ersten
Einordnung zum laufenden
Datenschutzmanagement

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung schaffen wir einen klaren, strukturierten Prozess. Wir identifizieren Handlungsbedarf, setzen Prioritäten, begleiten die Umsetzung und entwickeln Ihr Datenschutzmanagement kontinuierlich weiter.

Kennenlernen

Wir besprechen unverbindlich Ihre Ausgangssituation, Herausforderungen und Erwartungen an die Betreuung.

Angebot & Beauftragung

Auf Basis des voraussichtlichen Beratungsbedarfs erhalten Sie ein passendes Angebot und eine klare Leistungsgrundlage.

Datenschutz-Ist-Analyse

Wir prüfen den aktuellen Umsetzungsstand, vorhandene Unterlagen, Prozesse und erkennbare Risiken.

Auftakt & Priorisierung

Gemeinsam legen wir fest, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden und wer intern beteiligt werden muss.

Umsetzung

Wir begleiten die vereinbarten Datenschutzmaßnahmen praktisch und koordinieren die relevanten Themen mit Ihren Ansprechpartnern.

Laufendes Management

Nach der Erstimplementierung bleiben wir an Ihrer Seite, verfolgen offene Punkte und berücksichtigen neue rechtliche und behördliche Entwicklungen.

INTERN ODER EXTERN?

Welches Modell passt zu Ihrem Unternehmen?

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Fachliche Qualifikation: vorhandene Spezialisierung und laufende Fortbildung.
  • Kosten: vertraglich definierter, planbarer Leistungsrahmen.
  • Interne Ressourcen: deutlich geringere Bindung eigener Mitarbeiter.
  • Erfahrung: Einblicke in unterschiedliche Organisationen und Branchen.
  • Neutralität: unabhängige Position und geringeres Risiko von Interessenkonflikten.
  • Verfügbarkeit: Betreuung kann organisatorisch auch bei Urlaub oder Krankheit abgesichert werden.
  • Einarbeitung: betriebliche Prozesse müssen zu Beginn strukturiert kennengelernt werden.

Interner Datenschutzbeauftragter

  • Betriebskenntnis: interne Prozesse, Strukturen und Ansprechpartner sind häufig bereits bekannt.
  • Qualifikation: erforderliches Fachwissen und laufende Weiterbildung müssen intern sichergestellt werden.
  • Kapazität: die DSB-Aufgabe kommt häufig zu einer bestehenden Funktion hinzu.
  • Interessenkonflikte: bestimmte operative Rollen dürfen mit der unabhängigen DSB-Funktion nicht kollidieren.
  • Arbeitsrecht: bei verpflichtender Benennung gelten besondere gesetzliche Schutzregelungen.
  • Verfügbarkeit: Vertretung bei Abwesenheiten muss organisatorisch gelöst werden.

Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Größe, Organisation, Risikoprofil, internen
Ressourcen und gewünschter Betreuungstiefe ab. Wir beraten Sie hierzu offen – auch dann,
wenn eine interne Lösung für Ihre Organisation geeigneter sein sollte.

KOSTEN & BETREUUNGSMODELLE

Transparente Pakete für unterschiedlichen Beratungsbedarf

Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Anzahl der Gesellschaften und Standorte, bestehendem DSGVO-Umsetzungsstand und gewünschter
Betreuungstiefe ab. Neben den nachfolgenden Paketen sind individuelle Angebote möglich.

DATENSCHUTZ BASIC

149 € / Monat

Für Unternehmen mit überschaubarem Beratungsbedarf und ausreichenden internen Ressourcen.

  • Benennung zum Datenschutzbeauftragten
  • 12 Beratungsstunden pro Jahr
  • Unterstützung bei DSGVO-Fragestellungen
  • Webseiten- und Cookie-Banner-Check
  • Unterstützung bei Pflichtdokumentation
  • Dokumentation aller Maßnahmen
  • Zugriff auf Vorlagen
  • Zusätzlicher Beratungsaufwand: 150 € / Stunde
DATENSCHUTZ MEDIUM

349 € / Monat

Für Unternehmen, die eine intensivere laufende Beratung und mehr operative Unterstützung benötigen.

  • Alle Leistungen aus Datenschutz Basic
  • 32 Beratungsstunden pro Jahr
  • Audit und Dokumentenanalyse
  • Webseiten- und Cookie-Banner-Compliance
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Mitarbeiterschulungen vor Ort oder virtuell
  • Zusätzlicher Beratungsaufwand: 140 € / Stunde
DATENSCHUTZ PREMIUM

699 € / Monat

Für Unternehmen mit umfangreicherem Beratungsbedarf und wenig interner Kapazität für die Datenschutzkoordination.

  • Alle Leistungen aus Basic und Medium
  • 65 Beratungsstunden pro Jahr
  • Unterstützung bei sämtlichen DSGVO-Themen
  • Datenschutz-Projektmanagement-Tool
  • 24/7 Sofort-Support bei Datenpannen
  • Zwei Mitarbeiterschulungen jährlich, vor Ort oder virtuell
  • Datenschutz-Audit und Dokumentenanalyse
  • Zusätzlicher Beratungsaufwand: 115 € / Stunde

Bitte Preis- und Leistungsangaben vor Veröffentlichung noch einmal mit Ihrer aktuellen Angebots- und Vertragsstruktur abgleichen.

WORAUF SIE BEI DER AUSWAHL ACHTEN SOLLTEN

Ein guter Datenschutzbeauftragter verbindet Fachkunde mit Verständnis für Ihr Unternehmen.

Die formale Fachkunde ist nur ein Teil einer guten Zusammenarbeit. Datenschutz betrifft zahlreiche Fachbereiche und regelmäßig auch sensible oder zeitkritische Situationen. Entscheidend ist deshalb, ob Ihr Ansprechpartner rechtliche Anforderungen erklären, Risiken einordnen und mit den Beteiligten praktikable Lösungen entwickeln kann.

Fachwissen

Rechtliches, technisches und organisatorisches Verständnis für Datenschutz und Informationssicherheit.

Praktische Erfahrung

Erfahrung mit realen Unternehmensprozessen und branchentypischen Fragestellungen.

Kommunikation

Komplexe Anforderungen müssen für Geschäftsführung und Mitarbeitende verständlich vermittelt werden.

Pragmatischer Beratungsansatz

Prioritäten, Risiken und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sollten angemessen berücksichtigt werden.

Erreichbarkeit

Gerade bei Datenschutzverletzungen oder zeitkritischen Anfragen ist eine kurzfristige Reaktion wichtig.

Persönliche Zusammenarbeit

Vertrauen, Verlässlichkeit und eine offene Gesprächskultur sind Grundlage einer dauerhaft funktionierenden Betreuung.

Ihr Datenschutzbeauftragter sollte Sie entlasten.
Nicht zusätzlich beschäftigen.

Gute Datenschutzbetreuung zeigt sich nicht an der Anzahl erstellter Dokumente. Sie zeigt sich daran, ob Themen vorankommen, Ansprechpartner erreichbar sind und aus rechtlichen Anforderungen praktikable Lösungen entstehen. Wenn Sie Ihren bisherigen Datenschutzbeauftragten eher verwalten müssen, als durch ihn entlastet zu werden, lohnt sich ein Vergleich.

Gründe Warum Unternehmen ihren Datenschutzbeauftragten wechseln:

DSB meldet sich nur auf Nachfrage

Offene Themen werden erst bearbeitet, wenn Sie selbst nachhaken. Datenschutz wird damit zur zusätzlichen Organisationsaufgabe.

Unser Ansatz – Proaktiv statt reaktiv

Wir behalten offene Themen im Blick, setzen Impulse und sprechen Handlungsbedarf eigenständig an.

DSB antwortet langsam oder gar nicht

Rückmeldungen dauern zu lange und wichtige Entscheidungen bleiben liegen. Besonders bei dringenden Fragen wird das schnell zum Problem.

Unser Ansatz – Verlässlich erreichbar

Wir setzen auf kurze Kommunikationswege, schnelle Einordnung und klare Priorisierung dringender Themen.

DSB kommuniziert kompliziert

Lange Stellungnahmen und juristische Fachsprache lassen häufig offen, was konkret zu tun ist.

Unser Ansatz – Klar und verständlich

Wir übersetzen rechtliche Anforderungen in verständliche Empfehlungen und konkrete nächste Schritte.

DSB sieht hauptsächlich Probleme

Risiken werden benannt, aber konkrete Alternativen oder praktikable Lösungswege fehlen.

Unser Ansatz – Lösungen statt Verbote

Wir zeigen Risiken transparent auf und suchen anschließend nach einem rechtssicheren Weg zur Umsetzung.

DSB versteht Technik oder Prozesse nicht

Empfehlungen funktionieren in der Theorie, passen aber nicht zu den tatsächlichen Systemen und Abläufen im Unternehmen.

Unser Ansatz – Praxis trifft Fachwissen

Wir verbinden Datenschutz mit technischem Verständnis und einem Blick für Ihre betrieblichen Prozesse.

Fortschritt bleibt unklar

Es fehlt der Überblick darüber, was erledigt ist, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen noch offen sind.

Unser Ansatz – Transparenz schaffen

Wir strukturieren, priorisieren und verfolgen offene Themen, damit der aktuelle Stand jederzeit nachvollziehbar bleibt.

DATENSCHUTZ & IT-SICHERHEIT

Datenschutz funktioniert nur, wenn personenbezogene Daten auch technisch geschützt sind.

Art. 32 DSGVO verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Deshalb betrachten wir Datenschutz und IT-Sicherheit nicht als voneinander getrennte Themen.

Im Rahmen der DSB-Betreuung unterstützen wir bei der Bewertung bestehender Schutzmaßnahmen, bei Dienstleister- und Cloud-Fragen, Berechtigungskonzepten, Sicherheitsvorfällen und der Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Für weitergehende Anforderungen an Informationssicherheit können unsere Leistungen im Bereich IT-Sicherheit die Datenschutzbetreuung ergänzen. So lassen sich rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen konsistent miteinander verbinden.

TYPISCHE ANLÄSSE

Wann Unternehmen besonders häufig unsere Unterstützung benötigen

Datenschutz neu aufsetzen

Das Unternehmen wurde neu gegründet oder die DSGVO wurde bislang nur punktuell umgesetzt.

Datenschutzverletzung

Ein Vorfall muss kurzfristig bewertet und gegebenenfalls innerhalb der gesetzlichen Fristen gemeldet werden.

Betroffenenanfrage

Auskunfts-, Lösch- oder andere Betroffenenrechte von Kunden, Bewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern müssen bearbeitet werden.

Kunden- oder Auftraggeberprüfung

Ein wichtiger Kunde verlangt Datenschutz- und Informationssicherheitsnachweise oder prüft die Benennung eines DSB.

Neue Software oder Cloud

Rollen, Auftragsverarbeitung, Speicherorte, Drittlandtransfers und Schutzmaßnahmen müssen vor Einführung eingeordnet werden.

KI im Unternehmen

Neue KI-Anwendungen werfen Fragen zu Datenarten, Zweck, Transparenz, Dienstleistern und zulässiger Nutzung auf.

IHR ANSPRECHPARTNER

Persönliche Betreuung durch erfahrene Ansprechpartner.

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

ALPHATECH Consulting GmbH
Taunusstraße 11
65183 Wiesbaden

Tel. +49 611 445 010 04
kontakt@alphatech-consulting.de

Häufig gestellte Fragen

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgesehene DSB-Funktion als unabhängiger externer Dienstleister. Er berät den Verantwortlichen und die Beschäftigten, überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen und dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.

Für nichtöffentliche Stellen besteht nach § 38 BDSG grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zusätzlich gibt es Fälle, in denen die Benennung unabhängig von dieser Personenzahl erforderlich ist – beispielsweise bei Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen, bestimmten geschäftsmäßigen Verarbeitungen oder den in Art. 37 DSGVO genannten Kerntätigkeiten.

Entscheidend ist nicht allein der arbeitsrechtliche Status, sondern ob Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Je nach tatsächlicher Tätigkeit können daher auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, freie Mitarbeitende oder andere eingesetzte Personen relevant sein. Die konkrete Zählweise sollte anhand der organisatorischen Situation geprüft werden.

Ja. Die 20-Personen-Grenze ist lediglich ein zusätzlicher deutscher Benennungstatbestand. Eine Pflicht kann insbesondere bei bestimmten risikoreichen Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung oder nach Art. 37 DSGVO entstehen, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien umfasst.

Art. 9 DSGVO nennt besondere Kategorien personenbezogener Daten. Dazu gehören unter anderem Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft, politischen Meinung, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie genetische Daten, bestimmte biometrische Daten, Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung. Für die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO ist jedoch nicht jede einzelne Verarbeitung solcher Daten automatisch ausreichend; maßgeblich ist insbesondere, ob deren umfangreiche Verarbeitung zur Kerntätigkeit gehört.

Ein Datenschutzbeauftragter sollte über angemessene berufliche Qualifikation und Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis verfügen. In der Praxis sind zusätzlich technische und organisatorische Kenntnisse, Verständnis für Unternehmensprozesse, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gute Kommunikationsfähigkeiten entscheidend.

Das hängt von der Organisation ab. Bei einer internen Lösung entstehen neben der Arbeitszeit häufig Aufwände für Qualifikation, regelmäßige Weiterbildung, Vertretung und organisatorische Absicherung. Externe Modelle können insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich attraktiv sein, weil Fachkompetenz und Kapazität bedarfsgerecht eingekauft werden. Für größere oder sehr spezielle Organisationen kann dagegen auch eine interne DSB-Funktion sinnvoll sein.

Der Aufwand wird typischerweise durch Unternehmensgröße, Zahl der Gesellschaften und Standorte, vorhandenen DSGVO-Umsetzungsstand, Komplexität der Verarbeitungstätigkeiten und gewünschten Beratungsumfang beeinflusst. AlphaTech bietet verschiedene Betreuungspakete an; wenn diese nicht passen, kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

Zunächst sollten bestehende Vertrags- und Benennungsverhältnisse sowie offene Themen geprüft werden. Anschließend wird die Übergabe der Dokumentation und laufenden Maßnahmen organisiert und die neue Benennung umgesetzt. Ziel ist ein sauberer Übergang ohne Verlust von Wissen, Fristen oder Verantwortlichkeiten.

Ein Datenschutzvorfall sollte unverzüglich gesichert, dokumentiert und hinsichtlich möglicher Risiken für betroffene Personen bewertet werden. Sofern eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO besteht, ist die zuständige Aufsichtsbehörde grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren. Abhängig vom Risiko können weitere Maßnahmen erforderlich sein.

Technische und organisatorische Sicherheit ist ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes. Art. 32 DSGVO verlangt angemessene Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten. Deshalb sollten Datenschutz, Berechtigungen, IT-Systeme, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte und Dienstleister nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

INDIVIDUELLE DATENSCHUTZLÖSUNGEN

Kein Unternehmen
startet am selben Punkt.

Branche, Unternehmensgröße, Gesellschaftsstruktur, eingesetzte Systeme und vorhandene interne Ressourcen bestimmen, welche Datenschutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind.

Deshalb arbeiten wir nicht nach einem starren Dokumentenprogramm. Wir beginnen mit dem vorhandenen Stand, identifizieren die relevanten Lücken und entwickeln daraus einen realistischen Umsetzungsplan.

Das kann bei einer neu gegründeten Gesellschaft mit einer vollständigen Erstimplementierung beginnen – oder bei einem etablierten Unternehmen mit der Aktualisierung einzelner Prozesse, einem Audit, einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder der Begleitung neuer Technologien.